Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- I. Allgemeines / Geltungsbereich / Vertragsverhältnis
- 1.
Die Maduo OG ist ein im Firmenbuch unter der FN 615906w eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 1100 Wien, Waltenhofengasse 5/1/906.
Sie erbringt primär für Unternehmer (in Folge „Kunde“) die nachstehend bezeichneten Dienstleistungen, nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung: - 1.1. Websiteerstellungsdienste:
Die Maduo OG erstellt für ihren Kunden Websites und richtet diese benutzerdefiniert ein.
Bei der Website-Erstellung arbeitet die Maduo OG mit professionellen und individuellen Web-Technologien auf dem neuesten Stand, wie beispielsweise HTML 5, PHP, SQL oder Javascript, wodurch insbesondere eine benutzerfreundliche Navigation und ein ansprechendes Webdesign kreiert wird.
Die Maduo OG erstellt Websites mit einer responsiven Programmierung unter Einhaltung aktueller Webstandards, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Bei der Erstellung der Website-Inhalte verwendet die Maduo OG modernste Sprachverarbeitungstools - welche ähnlich wie ChatGPT funktionieren - um hochwertige Inhalte für die Website ihres Kunden zu generieren.
Durch die Verwendung dieser Content-Generierungsdienste erstellt die Maduo OG für ihren Kunden Produktbeschreibungen, Blog-Posts oder Website-Texte, welche benutzerdefiniert errichtet und angepasst werden. - 1.2. Website-Beratungsdienste:
Die Maduo OG offeriert ebenfalls die Analyse bereits bestehender Websites ihres Kunden, die Optimierung von Design und der Performance der Website, um mehr Traffic zu generieren und die Conversion-Rate ihres Kunden zu erhöhen.
Die Maduo OG berät ihre Kunden insbesondere mit dem Ziel, eine effektive Website zu schaffen, die sowohl ansprechend als auch funktional ist. - 1.3. Software- und Hardware-Beratungsdienste:
Die Maduo OG offeriert eine individuelle Softwareberatung indem sie ihren Kunden bei der Auswahl und Integration von passenden Softwarelösungen berät und unterstützt.
Die Maduo OG analysiert die Geschäftsprozesse und Bedürfnisse ihres Kunden und erteilt maßgeschneiderte Empfehlungen zur optimalen Integration der Software in die Arbeitsumgebung ihres Kunden.
Dabei berät die Maduo OG unter Beachtung der Bedien- und Skalierbarkeit sowie der zukunftsorientierten Sicherheit über die von ihrem Kunden ausgewählte Software.
Bei der Hardwareberatung unterstützt die Maduo OG ihren Kunden bei der Wahl der optimalen Hardwarelösungen, um die Arbeitsumgebung ihres Kunden effizient und leistungsstark zu gestalten.
Durch die Analyse der individuellen Anforderungen ihres Kunden, unterstützt und berät die Maduo OG ihren Kunden, die passende Hardware auszuwählen, welche auf die Bedürfnisse ihres Kunden zugeschnitten ist. - 1.4. Health-Check-Dienste:
Die von der Maduo OG angebotenen Health-Checks-Dienste bieten ihrem Kunden eine umfassende Überprüfung der von ihnen eingesetzten IT-Systeme, um potenzielle Risiken oder Engpässe frühzeitig identifizieren und beheben zu können.
Hierfür analysiert die Maduo OG die Systeme und Prozesse, die von ihrem Kunden eingesetzt werden.
Die Maduo OG erteilt ihrem Kunden konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur mit dem Ziel, Ausfallzeiten der Server zu minimieren und die Effizienz der Systeme zu steigern, damit der Kunde langfristig einen reibungslosen Betrieb sicherstellen kann. - 1.5. Datenschutzrichtlinien und Rechtevermittlung:
Die Maduo OG bietet die Überprüfung der DSGVO-Konformität der Website ihres Kunden auf beispielsweise Cookie-Richtlinien, Google-Fonts, Plugins, uvm., an. Die Maduo OG unterstützt ihren Kunden dabei, IT-bezogene Datenschutzprobleme zu eruieren sowie diese zu beheben, sodass die Website den aktuellsten Datenschutzanforderungen entspricht.
Überdies arbeitet die Maduo OG exklusiv mit einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei für die Erstellung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Erstellung von Haftungsausschlüssen zusammen, an welche die Maduo OG ihren Kunden auf Anfrage vermittelt.
Diesfalls kommt ein gesonderter Vertrag zwischen dem Kunden und der vermittelten Rechtsanwaltskanzlei zustande.
Die Maduo OG tritt hierbei lediglich als Vermittlerin auf. - 2. Vertragsformen
Die Maduo OG bietet zwei Formen der Vertragsgestaltung an, nämlich Werkverträge, welche mit Erstellung des Werks/Auftrags erfüllt sind (zB. Website-Erstellung), sowie Wartungs- bzw. Dauerverträge (zB Serverwartung), welche auf eine Mindestlaufzeit beschränkt abgeschlossen werden.
Die jeweilige Vertragsgestaltung hängt von der zu erbringenden Dienstleistung ab und wird durch die Maduo OG einseitig festgelegt. - 3. Geschäftsabschluss und Rücktritt
Die Maduo OG bietet zwei Formen der Vertragsgestaltung an, nämlich Werkverträge, welche mit Erstellung des Werks/Auftrags erfüllt sind (zB. Website-Erstellung), sowie Wartungs- bzw. Dauerverträge (zB Serverwartung), welche auf eine Mindestlaufzeit beschränkt abgeschlossen werden.
Die jeweilige Vertragsgestaltung hängt von der zu erbringenden Dienstleistung ab und wird durch die Maduo OG einseitig festgelegt. - 3.1.
Auf der Website der Maduo OG, abrufbar unter www.maduo.at, wird der Kunde über die verschiedenen Dienstleistungen und Produkte der Maduo OG informiert und kann mit der Maduo OG zum Zwecke des Geschäftsabschlusses über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten in Kontakt treten.
Für Verträge zwischen der Maduo OG und dem Kunden gelten gegenüber dem Kunden als Vertragspartner ausschließlich die in diesen Vertragsformblättern genannten Bedingungen.
Der Kunde stimmt diesen Bedingungen mit schriftlicher Annahme des von der Maduo OG an den Kunden übermittelten Angebots ausdrücklich zu. - 3.2.
Jeder Geschäftsabschluss mit der Maduo OG bedarf der Legung eines schriftlichen Angebots und der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden.
Die Maduo OG erbringt erst nach rechtswirksamer Annahme des Angebots durch den Kunden die vereinbarten Dienstleistungen. - 3.3.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bestehen nicht und sind für solche die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Maduo OG erforderlich. - 3.4.
Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, einen Werkvertrag oder einen Dauervertrag bzw. Wartungsvertrag für obige Leistungen oder Produkte für einen bestimmten Zeitraum mit einer bestimmten Mindestlaufzeit abzuschließen.
Im Falle des Abschlusses eines Dauervertrags kann vom Kunden eine bestimmte Anzahlung gefordert werden.
Der restliche Wartungspreis ist dann vom Kunden in monatlichen Teilbeträgen zu leisten. - 3.5.
Ein mit der Maduo OG abgeschlossener Wartungsvertrag ist auf eine Mindestlaufzeit beschränkt und verlängert sich nach deren Ablauf automatisch um diese Mindestlaufzeit, sofern dieser nicht zwei Monate vor Zeitablauf schriftlich gekündigt wird. - 3.6.
Ist der Kunde ein Verbraucher, so ist er gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG dennoch nicht berechtigt, vom im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde. - 3.7.
Die Maduo OG ist berechtigt, aus wichtigen in der Person des Kunden gelegenen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. - 4. Zahlungsabwicklung und Zahlung
- 4.1.
Die Rechnungslegung über die an die Maduo OG in Auftrag gegebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich vor Vertragsabschluss im Rahmen des schriftlichen Angebots.
Sobald der Kunde das Angebot der Maduo OG schriftlich angenommen hat, ist das in Rechnung gestellte Honorar binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung fällig.
Als Zahlungsarten stehen eine Zahlung mittels Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Überweisung zur Verfügung.
Jegliche Zahlung hat ausschließlich auf das Bankkonto der Maduo OG mit der IBAN: AT19 2011 1849 7677 9400 zu erfolgen.
Bei Wartungs- bzw. Daueraufträgen stehen nur die Zahlungsarten Kreditkarte oder Debitkarte bzw. Sepa-Lastschrift zur Verfügung. - 4.2.
Gerät der Kunde im Falle eines Wartungs- bzw. Dauerauftrages mit nur einer monatlichen Teilzahlung („Rate“) in Verzug, so wird die Gesamtsumme sofort fällig (Terminsverlust). - 4.3.
Im Falle eines, wenn auch unverschuldeten, Zahlungsverzuges, ist die Maduo OG berechtigt bei Verbrauchern 4 % p.a. und bei Unternehmen unternehmerische Zinsen p.a. des aushaftenden fälligen Betrages zu verrechnen.
Der Kunde verpflichtet sich bei qualifiziertem Zahlungsverzug der Maduo OG alle erforderlichen Mahnspesen und rechtlichen Einschreitungsskosten zu ersetzen.